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Die Kanzlei am Markt informiert: Seitensprung – Wann hat Ex-Liebhaber Umgangsrecht

In Ehen stellt sich immer wieder die Frage, wie mit einem Seitensprung des Partners umzugehen ist. Besonders gravierend wird die Situation, wenn kurz nach einem solchen ein Kind geboren wird, bei dem die Vaterschaft nicht klar ist. Dieses kann völlig unbemerkt für den betrogenen Ehemann verlaufen, wenn der außereheliche Verkehr unbemerkt bleibt, das Kind geboren wird und einfach als Kind des Ehegatten „durchläuft“, weil keinerlei Zweifel aufkommen bzw. nicht geäußert und / oder verfolgt werden.

Wie verhält es sich jedoch in den Fällen, in denen der uneheliche Fehltritt offenkundig wird?

Welche Rechte und Pflichten haben hier die Beteiligten?

Wenn das Kind während bestehender Ehe geboren wird, gilt es zunächst als ehelich – als gesetzlicher Vater gilt dann erst einmal der Ehemann der Mutter, auch wenn er gar nicht der biologische Vater ist. Schwierig wird es allerdings, wenn derjenige, mit dem die Mutter außerehelichen Verkehr gehabt hatte, nun Umgang mit dem Kind wünscht. Rechtliche Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass seine biologische Vaterschaft festgestellt wird. Erst dann ist zu prüfen, ob ein ernsthaftes Interesse am Umgang besteht und ob regelmäßige Kontakte dem Kindeswohl dienlich sind. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hatte jüngst einen solchen Fall zu entscheiden. Dort verweigerte die Mutter eine Abstammungsuntersuchung bei dem Kind. Sie und ihr Ehemann empfanden den Ex-Liebhaber als Störer der Familie und wollten weitere Kontakte verhindern. Das OLG bejahte hingegen die Pflicht der Mutter, einen derartigen Test zu dulden, weil dessen Ergebnis unverzichtbare Voraussetzung für eine weitere Kindeswohlprüfung bzgl. des Umgangs sei. In jenem Fall würde dadurch auch nicht der Familienfriede in unzumutbarem Maße gestört, weil der Ehebruch ohnehin dem Ehemann bekannt sei (OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.02.2017 , AZ 13 WF 14/17).

Für weitere Fragen oder Informationen aus dem Familienrecht (wie z.B. Umgangsrecht, Sorgerecht, Kindesunterhalt) stehen Ihnen die Fachanwältinnen Frau Nicolaisen und Frau Irene von Behr aus Hamburg Wellingsbüttel gern zur Verfügung.

Mehr Informationen zu diesem Thema können hier nachgelesen werden.

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