Die Kanzlei am Markt aus Hamburg-Poppenbüttel informiert aus dem Familienrecht:
Entscheidung über Corona-Schutzimpfung bei 14-jährigem Kind
Die gesellschaftlich ohnehin umstrittene Frage des Zwangs hinsichtlich einer Corona-Schutzimpfung birgt auch im familienrechtlichen Kontext Zündstoff. Während dieses konfliktträchtige Thema durchaus zu Rissen in zuvor kommunikativ funktionierenden familiären oder freundschaftlichen Beziehungen führt, ist diese Gefahr nicht weniger in Trennungssituationen zwischen Eltern gegeben, die insofern eine gemeinsame Entscheidung bezüglich ihrer minderjährigen Kinder zu treffen haben.
Jüngst war das OLG Dresden mit einem derartigen Fall befasst: Eine 14-jährige bei ihrer Mutter lebende Tochter stand, ebenso wie ihre Mutter, einer Impfung gegen das Corona-Virus skeptisch gegenüber. Der Vater, als Mitinhaber der elterlichen Sorge, beantragte daher beim zuständigen Familiengericht die diesbezügliche Entscheidungsbefugnis auf sich. Das Familiengericht stimmte dem unter Hinweis auf die eindeutige RKI-Empfehlung hinsichtlich einer solchen Impfung zu.
Der hiergegen eingelegten Beschwerde kam das Oberlandesgericht (OLG) Dresden nach. Zwar ist auch das OLG der Ansicht, dass die Entscheidungsbefugnis demjenigen Elternteil zuzuweisen sei, der sich im Einklang mit den RKI-Empfehlungen befinde. Dabei sei jedoch der Wille eines verständigen 14-jährigen Kindes zu beachten. Im vorliegenden Fall hatte das Kind seine endgültige Entscheidung von einer vorherigen ausführlichen ärztlichen Aufklärung durch seine vertraute, es bereits seit Jahren behandelnde Kinderärztin abhängig gemacht. Dies sei eine sehr vernünftige Herangehensweise, befand das OLG, über die der Vater nicht einfach hinweggehen dürfe, ohne seine sorgerechtliche Verpflichtung zu verletzen. Die nach erfolgter Aufklärung von der einsichtsfähigen Tochter zu treffende Entscheidung sei dann von den sorgeberechtigten Eltern zu akzeptieren (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 28.01.2022, AZ: 20 UF 875/21).