Fragen des Erbrechts sind aktuell von besonderer Bedeutung. Untersuchungen belegen, dass in den kommenden beiden Jahrzehnten private Vermögen von erheblichem Ausmaß an die nächste Generation weitergegeben werden.
Im Bereich des Erbrechts helfen wir Ihnen
> vor dem Erbfall
bei der Gestaltung von Testamenten und der Ausarbeitung von Erbverträgen.
Es zeigt sich immer wieder, dass das Übernehmen von Mustertexten für Testamente aus dem Internet oder aus Büchern eher Probleme verursacht als vermeidet: Erbrechtliche Fachbegriffe werden leider häufig nicht richtig verstanden oder nicht korrekt verwendet, so dass Unklarheiten und damit Streit fast vorprogrammiert sind.
Wer Erbe – eventuell Nacherbe, Ersatzerbe oder Schlusserbe – werden soll, will gründlich bedacht werden.
Insbesondere bei den in heutiger Zeit häufig vorkommenden sog. Patchwork-Familien zeigt sich, dass es ohne qualifizierte erbrechtliche Beratung kaum möglich ist, alle Eventualitäten zu bedenken und den letzten Willen so zu gestalten, dass Streit zwischen den Hinterbliebenen nach Möglichkeit vermieden wird.
„In dieser Welt gibt es nichts Sichereres als den Tod und die Steuern.“
Benjamin Franklin (1706 – 1790)
Bedacht werden sollte auch, wem man eventuell ein Vermächtnis, also z.B. einen Geldbetrag oder bestimmte Gegenstände, zukommen lassen will.
Auch Anordnungen, die die eigene Bestattung betreffen, können verfügt werden.
> nach dem Erbfall
bei allen Fragen, die sich für die Hinterbliebenen ergeben.
Häufig stellt sich die Frage, ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll. Die Ausschlagungsfrist ist kurz, und oft kann nicht sofort geklärt werden, ob der Nachlass verschuldet oder werthaltig ist. Es ist daher wichtig zu wissen, welche Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung und des Haftungsausschlusses es für Erben gibt.
Das Pflichtteilsrecht, z.B. von Kindern des Verstorbenen, ist immer wieder ein wichtiges Thema: Kinder (auch Ehegatten und eventuell Eltern) sind mit dem gesetzlichen Pflichtteilsrecht besonders geschützt. Probleme kann es bereits bei der Beschaffung notwendiger Auskünfte und danach bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs geben.
Die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften bringt – je nach Art des Nachlasses – sehr häufig erhebliche Probleme mit sich und bedarf fachkundiger Begleitung.
Schwierig können auch Fragen der Anrechnung oder Ausgleichung sein, d.h. der erbrechtlichen Berücksichtigung von Zuwendungen, die ein Kind schon zu Lebzeiten der Eltern erhalten hat.
Die Probleme, die ein Erbfall mit sich bringen kann, sind so vielfältig, dass eine gründliche Klärung der Situation und eine qualifizierte Beratung zumeist unerlässlich sind.