Kanzlei für Erbrecht in Hamburg-Poppenbüttel informiert zum Erbverzicht und Erbvertrag:
Oft erfolgt die gegenseitige Erbeinsetzung von Ehegatten mit Bestimmung sogenannter Schlusserben. Derartige Festlegungen können nach dem Tode des zuerst versterbenden Ehegatten nicht ohne Weiteres geändert werden. Ist beispielsweise das gemeinsame Kind und ersatzweise das Enkelkind zu Schlusserben eingesetzt, hilft nur ein Zuwendungsverzicht des Kindes, wenn eine andere Regelung gewünscht wird.
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zeigt, dass ein solcher Verzicht dann aber auch für bzw. gegen die ersatzweise bedachten Enkelkinder wirkt (vgl. Beschluss des OLG Köln vom 02.06.2021, AZ 2 Wx 145/21).
Im entschiedenen Fall ging es um Eheleute, die sich durch einen Erbvertrag gegenseitig zu Alleinerben sowie ihren gemeinsamen Sohn und ersatzweise dessen Kinder zu ihren Schlusserben nach dem Tod des zuletzt versterbenden Partners eingesetzt. Die Ehefrau starb zuerst.
Der Ehemann und sein Sohn schlossen danach einen notariell beurkundeten Zuwendungsverzichtsvertrag, in dem der Sohn für sich und seine Abkömmlinge auf das ihm nach dem Erbvertrag zustehende Erbrecht verzichtete. Der Ehemann legte anschließend eine andere Erbfolge fest und ordnete Testamentsvollstreckung an.
Sodann verstarb der Sohn, erst danach sein Vater. Die Enkelin, eine Tochter des Sohnes, hielt sich nun für die Erbin ihres Großvaters, weil die Großeltern dies bindend angeordnet hätten. Sie versuchte vergeblich, die Anordnung der Testamentsvollstreckung für unwirksam erklären zu lassen.
Das OLG Köln kam dem nicht nach: Der Erbvertrag sei für den Ehemann zwar insoweit bindend gewesen, als der Vater die Schlusserbeneinsetzung ohne Einverständnis seiner Frau nicht mehr ändern konnte. Diese Bindungswirkung verhindere jedoch nicht, dass der durch den Erbvertrag begünstigte Sohn auf die ihm gemachte Zuwendung verzichten könne. Weiter sehe das Gesetz vor, dass der Sohn im Zweifel nicht nur für sich selbst, sondern auch für seine Kinder einen solchen Verzicht erklären könne. Poppenbüttel