Eine Einzelperson kann ihr Testament jederzeit frei widerrufen. Bei gemeinschaftlichen Testamenten können die Ehepartner die sog. wechselbezügliche Verfügungen in dem Testament nur zu Lebzeiten des anderen Ehegatten widerrufen, wobei der Widerruf notariell beurkundet und dem anderen Partner zugestellt werden muss. Wenn ein Ehegatte verstorben ist, ist ein Widerruf ausgeschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es allerdings die Möglichkeit der Anfechtung eines Testaments geben.