Der Ausgleich zwischen Ehegatten des in der Ehe erzielten Zugewinns, also der Vermögenswerte, die zwischen der Heirat und dem Beginn des Ehescheidungsverfahrens als Vermögenszuwachs vorhanden sind. Ein Zugewinnausgleich findet nicht statt, wenn ehevertraglich Gütertrennung vereinbart worden ist.

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