Die Beendigung der Ehe ist nur durch einen gerichtlichen Beschluss möglich. Wer eine Ehescheidung bei dem zuständigen Familiengericht beantragt, muss für das Verfahren durch einen Anwalt/ eine Anwältin vertreten sein.
*soweit die Begriffe Ehe/ Ehegatte/ Ehepartner o.ä. verwendet werden, gelten die Erläuterungen in gleicher Weise für die eingetragene Lebenspartnerschaft/ eingetragene Lebenspartner, etc.