Darunter versteht man die Regelungen/ Auseinandersetzungen, die Teil des gerichtlichen Ehescheidungsverfahrens sind. Hierzu gehört in erster Linie der Versorgungsausgleich. Auch Regelungen über andere Bereiche können in das Ehescheidungsverfahren hineingenommen werden – z.B. die Regelung des Unterhalts für die Zeit nach der Ehescheidung oder Sorgerechtsregelungen für Kinder oder auch Regelungen zum Zugewinnausgleich.