Beteiligte an einem Verfahren, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Anwalts- und Gerichtskosten für das Verfahren selbst zu bezahlen, können einen Anspruch auf Verfahrens-/ Prozesskostenhilfe haben. Die Einzelheiten klärt der Anwalt/ die Anwältin im Rahmen des entsprechenden Verfahrens.

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