Verfügungen in gemeinsamen Ehegattentestamenten, z.B. eine Erbeinsetzung, werden zumeist mit dem Tode des erstversterbenden Ehegatten bindend, so dass der hinterbliebene Ehegatte sie in einem neuen Testament nicht mehr ändern kann.

Tippen Sie Ihre Suche in die Textbox und starten Sie die Suche mit der Eingabetaste