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Aus dem Familienrecht informiert die Kanzlei am Markt aus Hamburg-Wellingsbüttel:

„Gerichtliche Eingriffsschwelle bei Mediennutzung durch Kinder“

Für einen Großteil der  Kinder und Jugendlichen gehört  heutzutage die tägliche Nutzung von  Medien wie Handys und Computer zum Alltag. Problematisch kann dabei oftmals die fehlende Kontrolle der beaufsichtigenden Personen hinsichtlich des Umfangs und der inhaltlichen Nutzung sein. Generell kann jedoch nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass die Nutzung von Medien für das Kindeswohl schädlich Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt) jüngst  entschieden hat (Beschluss vom 15.06.2018, Az.: 2 UF 41/18).

In dem dortigen Verfahren  stritten die Eltern eines neunjährigen Mädchens über das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Kindesanhörung hatte ergeben, dass das  Mädchen freien Zugang zum Internet über Geräte der Mutter hatte und über ein eigenes Smartphone verfügte.

Das Familiengericht hatte das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter übertragen und ihr aufgegeben, „feste Regeln, insbesondere verbindliche Zeiten und Inhalte hinsichtlich der Nutzung von im Haushalt verfügbaren Medien (insbesondere TV, Computer, Spielkonsole, Tablet) für das Kind zu finden“. Ferner sollte dem Kind kein eigenes und frei zugängliches Smartphone mehr zur Verfügung gestellt werden. Diese Auflage wurde befristet bis zum 12. Geburtstag des Kindes.

Hiergegen wendeten sich die Mutter als auch der Verfahrensbeistand der Tochter und wollten die Aufhebung der Auflagen zur Mediennutzung erreichen – mit Erfolg: Staatliche Maßnahmen tangierten immer auch die Grundrechte der Eltern, so das OLG Frankfurt. Daher seien hohe Anforderungen an einen Eingriff in die elterliche Personensorge zu stellen, der erst gerechtfertigt sei im Falle der Feststellung, dass das Kind durch die Mediennutzung mit ziemlicher Sicherheit Schaden nehme werde.

Die Anordnungen zur Mediennutzung griffen hier unberechtigt in die grundrechtlich geschützten Elternrechte der Mutter ein, so die Richter. Eine konkrete Gefährdung durch die Mediennutzung sei nicht festgestellt worden. Medien- und Internetkonsum von Kindern und Jugendlichen berge zwar Gefahren, mit denen Eltern umgehen müssten. Solange keine Gefährdung des Kindeswohls vorliege, könnten Mutter und Vater die Nutzung der Medien aber eigenverantwortlich festlegen.

Für weitere Fragen aus dem Familienrecht (u.a. Unterhalt, Kindschaftsrecht, Sorgerecht) stehen Ihnen die Fachanwältinnen Frau Irene von Behr und Frau Nadja Nicolaisen aus der Kanzlei am Markt in Hamburg- Wellingsbüttel gern zur Verfügung. 

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