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Aus dem Familienrecht berichtet die Kanzlei am Markt aus Hamburg Wellingbüttel:
Ehescheidung einer im Ausland nach islamischem Recht geschlossene Ehe in Deutschland nach deutschem Recht möglich?

Für einen mittlerweile 31 – jährigen Mann libanesischer Abstammung, der mittlerweile jedoch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wurde 2005 von seinen Eltern die Ehe mit einer derweil 27-jährigen Frau arrangiert und diese sodann nach muslimisch-sunnitischem Recht in Beirut geschlossen. Es wurde damals ein Ehevertrag geschlossen, unter anderem dahingehend, dass im Falle einer Scheidung der Frau eine „Abendgabe“ in Höhe von 15.000 US-Dollar zu zahlen sei. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor. Im Jahre 2013 trennte sich das Paar und die Frau reichte schließlich die Scheidung ein. Der Mann wollte die „Abendgabe“ nicht zahlen. Diese sei nur nach muslimisch-sunnitischen Recht zu leisten und hierfür erforderlich, dass der Mann einen „Talaq“ – einen Scheidungsverstoß – ausgesprochen habe. Dieses sei jedoch nicht der Fall gewesen, da ja die Frau die Scheidung eingeleitet habe. Das Oberlandesgericht Hamm hat in diesem Fall entschieden, dass vorliegend deutsches Recht zur Anwendung käme, weil die Eheleute während ihrer gesamten Ehe und auch danach in Deutschland gelebt hätten. Hiernach sei aber nachehelicher Unterhalt unabhängig vom Trennungsgrund und auch verschuldensunabhängig zu zahlen. Gegenteilige Regelungen nach muslimisch-sunnitischem Recht seien mit wesentlichen Grundgedanken des deutschen Rechts nicht vereinbar und daher nicht anwendbar ( OLG Hamm, Entscheidung vom 6. Juli 2016, Az.: 3 UF 262/15).

Für alle weiteren Fragen aus dem Familienrecht wie z.B. Unterhalt, Sorgerecht, Ehescheidung stehen Ihnen gern die Rechtsanwälte Frau Irene von Behr und Frau Nadja Nicolaisen zur Verfügung.

Weiterreichende Informationen könnten in diesem Artikel nachgelesen werden.

 

 

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