In Allgemein

Kanzlei am Markt aus Hamburg Wellingsbüttel informiert aus dem Familienrecht

„Wann fallen Betreuungskosten unter Mehrbedarf“

Kindesunterhalt: Immer wieder Anlass zu  Auseinandersetzungen zwischen getrennt lebenden Eltern gibt es im Zusammenhang mit nicht von den Regelbedarfssätzen (also den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle) gedeckten Kosten, wie zum Beispiel Konfirmation, Hobbys, Nachhilfe, medizinischen Aufwendungen oder auch Betreuungskosten. Konsens besteht mittlerweile darüber, dass Betreuungskosten in Kindergärten bzw. Kindertagesstätten oder auch für die Anschlussbetreuung an die Schule im Hort als Mehrbedarf der Kinder zu sehen sind und von den Eltern im Verhältnis ihrer Einkommen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Selbstbehalte bei Leistungsfähigkeit anteilig zu tragen sind.

Wie sieht es jedoch aus, wenn -wie es jüngst das Oberlandesgericht Bremen (OLG Bremen) zu entscheiden hatte- die Anschlussbetreuung nach der Schule durch einen sogenannten pädagogischen Mittagstisch der Gemeinde für 13 bis 15-jährige Kinder erfolgt. Das entscheidende Familiengericht in Bremen hatte eine Ähnlichkeit mit der Situation im Kindergarten und somit eine vergleichbare Institution gesehen und die anfallenden Kosten entsprechend als von den Eltern anteilig zu tragenden Mehrbedarf eingeordnet.

Hiergegen wendete sich der Vater mit seiner Beschwerde vor dem OLG. Die Richter hier befanden infolge der Beweisaufnahme, dass die Kinder im Rahmen des besagten Mittagstisches allgemeine soziale Kompetenzen erwürben, die jedoch nicht über das, was die Mutter zu leisten hätte, hinausgingen. Da die Betreuung nicht pädagogisch veranlasst sei, sahen sie keine Veranlassung zur Übernahme der Kosten als Mehrbedarf. Da das OLG jedoch nicht sicher war, ob es bei derartigen Einrichtungen immer dieser Einzelprüfung bedürfte, ließ es die Rechtsbeschwerde zum BGH zu (OLG Bremen, Beschluss v. 23.11.2017, 5 UF 54/17).

 

Sollten Sie noch Fragen oder Informationen zu Themen aus dem Familienrecht haben (z.B. Unterhalt, Kindschaft, Scheidung), stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen Frau Irene von Behr und Frau Nadja Nicolaisen aus der Kanzlei am Markt in Hamburg Wellingsbüttel gern zur Verfügung.

 

Weitere Informationen zur Frage Betreuungskosten/Kindesunterhalt  können hier nachgelesen werden.

Tippen Sie Ihre Suche in die Textbox und starten Sie die Suche mit der Eingabetaste