Kinder, Ehegatten und Eltern eines Verstorbenen können ein Pflichtteilsrecht haben, falls sie testamentarisch enterbt worden sind. Der Pflichtteilsanspruch ist ein Zahlungsanspruch gegen den Erben in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Außerdem gibt es Zusatzpflichtteile und Ergänzungspflichtteile.

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