Wer erbt, muss vielleicht Erbschaftssteuern bezahlen. Es gibt drei Steuerklassen und unterschiedliche steuerliche Freibeträge (z.B. 500.000,00 € für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner oder 400.000,00 € für Kinder oder 20.000,00 € für entferntere Personen). Gestaffelt nach Steuerklasse und Höhe des erbrechtlichen Erwerbs ist das hinterlassene Vermögen dann nach Abzug des Freibetrages zu versteuern – mit Beträgen zwischen 7% und 50%.

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