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Kanzlei am Markt in Hamburg-Wellingsbüttel informiert über:
Risikoverteilung zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten bei Forderung gegen den Nachlass

Eine Tochter forderte von den Erben ihrer verstorbenen Mutter ihren Pflichtteil. Die Erben hatten den Anspruch auch grundsätzlich anerkannt. Sie vertraten jedoch die Ansicht, dass tatsächlich eventuell gar kein Anspruch bestünde, da gegen den Nachlass eine Forderung von dritter Seite geltend gemacht worden sei. Die Erben bezweifelten zwar selbst die Berechtigung der Forderung, wollten aber den Pflichtteil bis zur endgültigen Klärung zurückbehalten. Diese Meinung wurde jedoch gerichtlich nicht gestützt.

Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) befand, dass die Erben zunächst den Pflichtteilsanspruch erfüllen müssten, ohne dass die ungewisse Forderung zu berücksichtigen sei. Stelle sich die Forderung gegen die Erben am Ende als tatsächlich bestehend heraus, könnten die Erben Rückforderungsansprüche in Höhe des überzahlten Betrages gegen die pflichtteilsberechtigte Person geltend machen. Das Risiko, dass sich dieser Rückzahlungsanspruch dann möglicherweise nicht mehr realisieren lasse, müssten dabei die Erben tragen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 14.8.2020, AZ: 12 W 173/20).

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