In Blog

Aus dem Erbrecht informiert die Kanzlei am Markt aus Hamburg Wellingsbüttel: Erbrecht mit Auslandsbezug

Im Erbfall ist viel zu bedenken und regelmäßig können die Betroffenen nicht auf umfassende Lebenserfahrung in einer derartigen Situation zurückgreifen. Wie zum Beispiel kann ein Erbe nachweisen, dass ein in einem anderen europäischen Staat als der Bundesrepublik gelegenes Grundstück zum Nachlass gehört? Nach der zu Grunde zu legenden Europäischen Erbrechtsverordnung kann zum Beispiel auf Antrag ein sogenanntes europäisches Nachlasszeugnis ausgestellt werden. Hierin sind jedoch nicht einzelne, zum Nachlass gehörende Gegenstände zu benennen. Dieses folgt daraus, dass nach der genannten Verordnung grundsätzlich die Staaten für die Behandlung von Erbfällen zuständig sind, in denen der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte, sofern keine abweichende Regelung getroffen worden ist. Somit ist auch das dort geltende Recht anzuwenden. Wird der Erblasser also nach deutschem Recht beerbt, so ist dieses maßgeblich für den Inhalt des Zeugnisses. Das deutsche Erbrecht sieht die konkrete Bezeichnung einzelner, in den Nachlass fallender Vermögensbestandteile aber nicht vor. Denn nach deutschem Erbrecht wird der Nachlass insgesamt vererbt und nicht einzelne Gegenstände. Entsprechend hat jüngst das Oberlandesgericht Nürnberg in einem Fall entschieden, in dem der Erbe beantragt hatte, in dem europäischen Nachlasszeugnis festzustellen, dass ein in Tschechien gelegenes Grundstück zum Nachlasse gehöre (Entscheidung OLG Nürnberg, Az.: 15 W 299/17).

Noch mehr Informationen zu diesem Thema aus der Erbrecht können hier nachgelesen werden.

Für weitere Fragen oder Informationen aus dem Erbrecht (wie Testament, Erbfolge, Vermächtnis etc.)  stehen Ihnen die Rechtsanwälte aus der Kanzlei am Markt aus Hamburg – Wellingsbüttel gern zur Verfügung.

Tippen Sie Ihre Suche in die Textbox und starten Sie die Suche mit der Eingabetaste