Aus dem Familienrecht informiert die Kanzlei am Markt aus Hamburg -Wellingsbüttel:
– Steigende Relevanz: Elternunterhalt –
Grundsätzlich regelmäßig bekannt und in den meisten Fällen auch akzeptiert, sind Unterhaltspflichten gegenüber den eigenen Kindern, nämlich generell gegenüber minderjährigen und volljährigen auch bis zum Abschluss einer Berufsausbildung. Sofern Eheleute sich trennen und scheiden lassen, werden Unterhaltsverpflichtungen schon oftmals bereits weniger akzeptiert.
Tatsächlich in der finanziellen Lebensplanung jedoch zumeist gar nicht berücksichtigt, sind Unterhaltspflichten gegenüber den Eltern. Zunehmend findet sich in der Praxis diese Situation, die die Betroffenen oftmals wie der Blitz trifft. Die typische Situation stellt sich so dar, dass ein Elternteil in ein Pflegeheim kommt, dessen Kosten es aus eigenen Mitteln nicht finanzieren kann. Zumeist kommt in diesen Fällen zunächst das Sozialamt für die Kosten auf und ermittelt sodann, ob ein Unterhaltspflichtiger gegeben ist, der für die Kostenerstattung und zukünftige Übernahme anfallender Pflegekosten haftbar gemacht werden kann.
In erster Linie kommen hier Ehegatten des Bedürftigen in Betracht. Sofern diese nicht vorhanden oder leistungsfähig sind, wird die Leistungspflicht von Kindern geprüft. In diesen Fällen zeigen die Sozialämter den in Frage kommenden Unterhaltspflichtigen die Übernahme mit zeitlichem Beginn an und erbitten Auskünfte zu Einkünften und Vermögen – gegebenenfalls auch hinsichtlich des Ehegatten. Letzteres stößt oftmals auf Unverständnis und Widerstand, da keine unmittelbare Leistungsverpflichtung zwischen dem anspruchsberechtigte Elternteil und dem Schwiegerkind besteht. Da jedoch regelmäßig Unterhaltsrechte des möglicherweise unterhaltsverpflichteten Kindes gegen seinen Ehegatten bestehen – auch ohne Trennung und Scheidung im Rahmen des Familienunterhalts – die wiederum Einkünfte des Kindes darstellen, sind auch die Einkünfte des Schwiegerkindes für den Elternunterhalt relevant.
Die Kanzlei am Markt aus Hamburg – Wellingsbüttel mit den Rechtsanwältinnen Frau Irene von Behr und Frau Nadja Nicolaisen steht Ihnen für alle Fragen aus dem Familienrecht (wie z.B. Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht) zur Verfügung.