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Aus dem Familienrecht informiert die Kanzlei am Markt aus Hamburg-Wellingsbüttel:

„Mutter hatte Kind ins Heim gegeben – kein Elternunterhalt“

Die Situation, dass Kinder ihren Eltern Unterhalt (Elternunterhalt) zahlen müssen, nimmt zu. Nun machte das Urteil des Amtsgerichts Offenburg Schlagzeilen, das zugunsten einer Tochter entschieden hatte und keine Unterhaltspflicht gegenüber deren pflegebedürftiger Mutter annahm, weil diese sie als Kind in ein Heim gegeben hatte und somit eine schwerwiegende Verfehlungen angenommen wurde. Das Landakreisamt Ortenaukreis ist nun gegen diese Entscheidung in die Beschwerde gegangen, weil es einen über den Einzelfall hinausgehenden Klärungsbedarf sieht. Da das Gesetzt nur in besonderen Ausnahmefällen von einer vollständigen Verwirkung des Unterhaltsanspruches ausgehe, müsse der Einzelfall einer strengen Prüfung unterzogen werden. Dieses sei in der vorliegenden Entscheidung des Amtsgerichts jedoch nicht erfolgt, weil die genauen Lebensumstände der Mutter nicht ausreichend genug gewürdig worden und zum Teil im Beschluss nur einseitig wiedergegeben worden seien. Aus diesem Grunde und weil diese Entscheidung  nun vermehrt von Unterhaltspflichtigen als Präzedenzfall angeführt werde, sei eine obergerichtliche Klärung der grundsätzlichen Postitionen in zweiter Instanz erforderlich, erklärte der zuständige Sozialderzernent. Es seien im konkreten Falle zwar durchaus Gründe für eine teilweise Verwirkung zu erkennen, das für einen vollständigen Fortfall des Anspruchs erforderliche Verschulden sehe er jedoch nicht als gegeben. Er halte eine Reduzierung der ursprünglichen Forderung für angemessen.

Für weitere Fragen und Informationen zu Fragen aus dem Familienrecht wie z.b. Elternunterhalt stehen Ihnen die Fachanwältinnen für Familienrecht  Frau Irene von Behr und Frau Nadja Nicolaisen aus der Kanzlei am Markt aus Hamburg-Wellingsbüttel gern zur Verfügung.

Mehr Informationen zu diesem Thema Elternunterhalt können hier nachgelesen werden.

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