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Informationen aus dem Familienrecht: Kein Unterhalt für ein volljähriges Kind mit Vermögen

Bekanntlich bekommt ein Kind von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, monatliche Unterhaltszahlungen. Was viele nicht wissen: Minderjährige Kinder können den Unterhalt von ihrem Vater / ihrer Mutter auch dann verlangen, wenn sie selbst Vermögen haben. Anders sieht die Situation allerdings aus, wenn ein Kind volljährig geworden ist – ein volljähriges Kind muss, und zwar auch dann, wenn es selbst kein eigenes Einkommen hat, sein Vermögen für den eigenen Lebensunterhalt einsetzen und verwerten, bevor es Unterhalt von dem Vater oder der Mutter verlangen kann. Die Gerichte, die mit diesen Streitfällen befasst sind, lassen dem Kind in solchen Fällen zumeist nur einen sog. „Schonbetrag“ – ähnlich dem Betrag, den man z.B. auch nicht antasten muss, wenn man Sozialhilfeleistungen bezieht.

Die Kanzlei am Markt aus Hamburg Wellingsbüttel verfügt über jahrelange Erfahrungen in den Tätigkeitsschwerpunkten Familienrecht und Erbrecht.

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