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Aus dem Familienrecht: Neue Düsseldorfer Tabelle ab August 2015

Das ist für alle Kinder und Eltern wichtig: Ab dem 1. August 2015 werden die Beträge der Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt angehoben – um durchschnittlich gut 3 %. Obwohl rückwirkend für die Zeit ab Anfang 2015 auch das Kindergeld, welches zur Hälfte auf die Unterhaltsbeträge anzurechnen ist, angehoben wird, ergibt sich im Ergebnis doch sicherlich für die meisten Kinder eine Erhöhung des laufenden monatlichen Unterhalts. Anpassungen geschehen allerdings niemals automatisch; wer mehr Unterhalt – für sein Kind – von dem getrennt lebenden / geschiedenen Partner bekommen möchte, muss sich bei dem betreffenden Elternteil / Partner melden und höheren Unterhalt ausdrücklich verlangen, sinnvollerweise noch im Monat August, damit die angepasste Zahlung bereits ab August verlangt werden kann.

Für weitere Fragen oder Informationen stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen Frau I. Behr und Frau N. Nicolaisen gern zur Verfügung.

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