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Informationen zum Erbrecht: Neues EU-Erbrecht ab August 2015

Ab Mitte August 2015 wird die neue EU-ErbVO gelten. Das zu wissen und sich ggf. darüber beraten zu lassen ist wichtig, da es ab jetzt sehr viel häufiger vorkommen wird, dass bei der Abwicklung von Erbfällen, also nach dem Versterben von Personen, die man beerbt, ausländisches Erbrecht zur Anwendung kommen kann, weil es – wie die Juristen sagen – „Auslandsberührung“ gibt. Und auch bei der Gestaltung von Testamenten und/ oder Erbverträgen sollte man unbedingt die veränderte rechtliche Situation im Blick haben, um unklare Situationen und damit seinen späteren Erben Probleme und Streitigkeiten zu ersparen. Es kann z.B. die Möglichkeit geben, dass man das Recht, das für die Abwicklung des eigenen späteren Nachlasses zur Anwendung kommen soll, wählt und diese Rechtswahl im Testament / Erbvertrag festlegt.

Für weitere Fragen oder Informationen zum neuen EU-Erbrecht stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen Frau Irene von Behr und Frau Nadja Nicolaisen   gern zur Verfügung.

Hier können Sie die Kanzlei am Markt in Hamburg-Wellingsbüttel finden!

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