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Zu einer Entscheidung des BGH aus dem Familienrecht:

Wie der BGH jüngst entschieden hat, behält ein Kind auch dann seinen Unterhaltsanspruch gegen die Eltern, wenn es zuvor einen längeren Zeitraum (hier drei Jahre) Praktika absolviert hatte, bis es einen geeigneten Ausbildungsplatz gefunden hatte. Durch die vielen Praktika sei das Bemühen in ausreichender Form nachgewiesen worden. Besonders schwächere Schüler dürften zukünftig von dieser Entscheidung profitieren (BHG Beschluss v. 03.07.2013 – XII ZB 220/12).

…Drei Jahre hat eine junge Frau gebraucht, um einen Ausbildungsplatz zu finden. Trotzdem müssen ihre Eltern sie in der Ausbildung unterstützen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden – und so das Unterhaltsrecht um eine Facette komplizierter gemacht…

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Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder Unterstützung wünschen, stehen Ihnen die Fachanwältinnen für Familienrecht Frau von Behr und Frau Nadja Nicolaisen gern zur Verfügung.

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