Die Kanzlei am Markt aus Hamburg informiert über eine Entscheidung aus dem Familienrecht:
Selbst wenn sich in einer notariellen Urkunde einer Unterhaltszahlung unterworfen worden ist, so kann ein Abänderungsantrag bei Gericht dennoch erfolgreich sein, wenn eine wesentliche Änderung der finanziellen Verhältnisse eingetreten ist, wie eine jüngere Entscheidung des OLG Koblenz bestätigt (vgl. Beschluss OLG Koblenz, Beschluss vom 25.06.2014, AZ 9 UF 34/14).
…Trotz einer notariellen Vereinbarung muss ein Mann seiner Ex-Frau nicht unbegrenzt Unterhalt zahlen, wenn sich seine finanziellen Verhältnisse deutlich geändert haben. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss (Az.: 9 UF 34/14).
In dem konkreten Fall ging es um ein Ehepaar, das sich 2005 scheiden ließ. Damals vereinbarten beide in einem notariellen Ehevertrag unter anderem, dass er ihr monatlich 1000 Euro zahlt. Diese Vereinbarung wollte der 78-Jährige abändern und begründete das mit seinen verschlechterten finanziellen Verhältnissen. Mit einem Antrag auf Änderung war er zunächst vor dem Amtsgericht Cochem gescheitert, legte Beschwerde ein und hatte nun Erfolg vor dem OLG…