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Aus dem Familienrecht: Eltern können nicht allein über das Sorgerecht bestimmen

In einem vom Amtsgericht Stuttgart zu entscheidenden Fall hatte die Mutter die alleinige Sorge für die beiden minderjährigen Kinder beantragt. Während des Verfahrens einigten sich die Eltern darauf, dass die Gesundheitssorge zukünftig allein von der Mutter ausgeübt
werden sollte, während es im Übrigen bei der gemeinsamen elterlichen Sorge bleiben sollte.
Diese Einigung wurde vom Gericht gebilligt. Zu Unrecht, wie das OLG Stuttgart befand. Das Sorgerecht sei einer verbindlichen Vereinbarung der Eltern nicht zugänglich. Diese könne nur in der Form Berücksichtigung finden, dass sie sich in einer vom Gericht zu treffenden Entscheidung niederschlage. Lediglich die gerichtliche Billigung einer zwischen den Eltern getroffenen Regelung sei für den Umgang möglich, nicht jedoch im Falle des Sorgerechts
(vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.04.2015 – 18 UF 253/14).

Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder Informationen wünschen, stehen Ihnen die Anwältinnen Frau von Behr und Frau Nicolaisen gern zur Verfügung.

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