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Aus dem Familienrecht informiert die Kanzlei am Markt (Forum_Alstertal) zu der Frage:

Zahnspange und Klassenreise – wer zahlt?

Immer wieder kommt es bei getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern wegen nicht alltäglich anfallender Kosten wie Zahnspange oder Klassenreise zu Konflikten hinsichtlich der Übernahme der Kosten. Sind diese aus den regulären monatlichen Unterhaltsbeträgen des Unterhaltspflichtigen zu tragen oder muss er diese zusätzlich übernehmen und gegebenenfalls in welcher Höhe? Handelt es sich um Mehr- oder Sonderbedarf und unter welchen Voraussetzungen darf dieser rückwirkend gefordert werden? In jedem Falle sollte der betreuende Elternteil den anderen rechtzeitig von dem erforderlichen Anfall der entsprechenden Mehrkosten in Kenntnis setzen bzw. diese absprechen und zur finanziellen Beteiligung daran auffordern. Eine Beteiligung an den Mehrkosten hat im Falle von Mehr- bzw. Sonderbedarf im Verhältnis der Einkommen der Eltern quotenmäßig von beiden zu erfolgen. Allerdings fallen nicht sämtliche zusätzliche Kosten unter Mehr- bzw. Sonderbedarf.

So gelten in der Regel Klassenreisen als vom Elementarunterhalt bereits gedeckt, da sie vorhersehbar durchgeführt würden und durch regelmäßige monatliche Rücklagen finanziert werden könnten, was bei der Berechnung des Elementarunterhalts bereits berücksicht wäre. Anders könnte der Fall bei besonders kostenintensiven Reisen liegen, so die gängige Rechtsprechung.

Für weitere Fragen oder Informationen stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen Frau von Behr oder Frau Nicolaisen gern zur Verfügung.

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