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Aus dem Sorgerecht informiert die Kanzlei am Markt aus Hamburg (Forum_Alstertal):
Kinder in Patchworkfamilien – wer hat das Sagen?

Sie nehmen zu, die Familien, in denen Vater und Mutter mit oft mehreren Kinder n unter einem Dach leben, wobei jedoch nicht alle Kinder den selben Vater oder die selbe Mutter haben und oftmals auch noch zwischen zwei Haushalten pendeln. Daraus ergeben sich unterschiedliche Zuständigkeiten der Erwachsenen und es stellt sich die

Frage, ob aus dieser Konstellation automatisch Rechte, wie etwa ein Sorgerecht, resultieren.

Generell verbleibt die elterliche Sorge jedoch immer bei den leiblichen Elternteilen, die aber den jeweiligen Stiefeltern Vollmachten ausstellen können, um reibungslose Abläufe im Alltag zu erleichtern. Bei Eheschließung eines sorgeberechtigen Elternteils mit einem Stiefelternteil, erlangt dieser sogar qua Gesetz das sog. „kleine Sorgerecht“ bezüglich Angelegenheiten des täglichen Lebens gem. § 1687 b BGB.

Sorgerecht in Patchworkfamilien
Viele Kinder wachsen nicht mehr in der „klassischen” Familie aus Mutter und Vater mit gemeinsamen Nachkommen auf, sondern in einer Patchwork- oder Stieffamilie. Den Familienalltag dieser Kinder regeln dann auch die Stiefmutter oder der Stiefvater. Doch wie sieht die rechtliche Seite aus: Wer hat in Patchworkfamilien das Sorgerecht?

Der Artikel kann hier weiter gelesen werden.

 

Die Rechtsanwältin Frau Irene von Behr und Frau Nadja Nicolaisen stehen Ihnen gern für weitere Fragen oder Informationen zur Verfügung.

 

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