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Die Kanzlei am Markt (Hamburg – Forum Alstertal) informiert über eine Entscheidung aus dem Erbrecht:

Schlägt im Falle eines gemeinschaftlichen Testaments der Alleinerbe das Erbe aus und sind zwei Erben als Schlusserben des Letztversterbenden eingesetzt, so setzt bei Ausschlagung des überlebenden Ehegatten nicht automatisch die Ersatzerbschaft für den Schlusserben ein. Im Falle des jüngst vom OLG Hamm entschiedenen Falles war die zum Schlusserben eingesetzte Tochter des Erstverstorbenen zum Alleinerben geworden, nachdem dessen Ehefrau ihr Erbe ausgeschlagen hatte, und nicht, während der ebenfalls zum Schlusserben eingesetzt Neffe der ausschlagenden Ehefrau leer ausging (OLG Hamm, Beschluss vom 14.03.2014 – 15 W 136/13).

…Schlägt der durch ein gemeinschaftliches Ehegattentestament zum Alleinerben bestimmte überlebende Ehegatte die Erbschaft aus, ist ein in dem Testament bestimmter Schlusserbe ohne ausdrückliche testamentarische Bestimmung regelmäßig nicht als Ersatzerbe für den ausschlagenden Ehegatten berufen (OLG Hamm, Beschluss v. 14.3.2014 – 15 W 136/13).

Sachverhalt: T ist die Tochter aus der ersten Ehe des im Jahre 2012 im Alter von 83 Jahren verstorbenen Erblassers. N ist der Neffe der zweiten Ehefrau des Erblassers. Gemeinsam mit seiner zweiten Frau errichtete der Erblasser im Jahre 2005 ein Ehegattentestament, mit dem sich die Eheleute gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzten und die T und N zu gleichen Teilen als Schlusserben des Letztversterbenden bestimmten. Nach dem Tode des Erblassers schlug die zweite Ehefrau die Erbschaft aus. Daraufhin hat T einen sie als Alleinerbin ausweisenden Erbschein beantragt. Dem Antrag ist N mit der Begründung entgegengetreten, er sei aufgrund des Testaments aus dem Jahre 2005 hälftiger Miterbe geworden. Der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat der T Recht gegeben…

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