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Aus dem Familienrecht: Elternunterhalt – Verpflichtung zum Unterhalt für Schwiegereltern?

Obwohl kein direkter Unterhaltsanspruch zwischen unterhaltsbedürftigen Eltern und dem Schwiegerkind besteht, so ist dessen Einkommen gleichwohl im Rahmen des zu ermittelnden Familieneinkommens relevant und zur Unterhaltsberechnung heranzuziehen, wie der BHG jüngst wieder in einer Entscheidung bestätigt hat (BGH, Beschluss vom 05.02.2014, XII ZB 25/13)

…Hat der Unterhaltspflichtige ein niedrigeres Einkommen als sein Ehepartner, erfolgt die Berechnung des Elternunterhalts nach der gleichen Methode wie in den Fällen, in denen der Unterhaltspflichtige über ein höheres Einkommen verfügt. Der BGH sieht darin keine verdeckte Haftung des besser verdienenden Ehegatten.
Kinder sind aufgrund der familiären Solidargemeinschaft grundsätzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Unterhalt für ihre (pflege)bedürftigen Eltern zu zahlen. Oft hilft zunächst der Sozialträger, der sich anschließend von den Kindern das Geld zurückholt. Unterhalt vom Schwiegersohn?…

Für weiterführende Informationen kann der Artikel hier nach gelesen werden.

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