Thema Familienrecht: BGH Entscheidung zum Altersvorsorgeunterhalt und Auskunftsersuchen
Der BGH hatte bereits in der Vergangenheit entschieden, dass im Falle eines Unterhaltsauskunftsverlangens und Anspruchsbezifferung vor Auskunftserteilung ein rückwirkendes Erhöhungsverlangen nur möglich sei, wenn dieses ausdrücklich vorbehalten worden war. Dieses gelte ebenso für zusätzlichen Altersvorsorgeunterhalt, da dieser kein eigenständiger Unterhaltsanspruch sei, sondern Teil eines einheitlichen, den gesamten Lebensbedarf umfassenden Unterhaltsanspruchs, wie der BGH jüngst befunden hat (vgl. BGH, Beschl. V. 07.12.2012, XII ZB 229/11).
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Sollten Sie noch Fragen haben oder Auskunft wünschen, stehen Ihnen die Fachanwältinnen für Familienrecht Frau N. Nicolaisen und Frau Irene von Behr gern zur Verfügung.