Darunter versteht man die Regelungen/ Auseinandersetzungen, die Teil des gerichtlichen Ehescheidungsverfahrens sind. Hierzu gehört in erster Linie der Versorgungsausgleich. Auch Regelungen über andere Bereiche können in das Ehescheidungsverfahren hineingenommen werden – z.B. die Regelung des Unterhalts für die Zeit nach der Ehescheidung oder Sorgerechtsregelungen für Kinder oder auch Regelungen zum Zugewinnausgleich.

Tippen Sie Ihre Suche in die Textbox und starten Sie die Suche mit der Eingabetaste