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Die Kanzlei am Markt informiert über eine Entscheidung des OLG  Hamm aus dem Familienrecht:

Verbringung ins Ausland auch rechtswidrig, wenn die Kinder entsprechenden Willen äußern

Das OLG Hamm hatte kürzlich über die Rückführung zweier Kinder in die Slowakei (geboren in den Jahren 2000 und 2003) zu entscheiden.
Beide Kinder waren in Bratislava geboren worden und dort aufgewachsen. Die Eltern hatten sich sodann getrennt und die Scheidung beantragt. Die Mutter, bei der die Kinder lebten, war Anfang 2012 nach Deutschland zurückgekehrt. Sie hatte beide Kinder, für die das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt wurde, gegen den Willen des Vaters mitgenommen.

Das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung vom 27. November 2013 (II-11 VF 250/12) die Rückführung aufgrund des HÜK auch gegen den geäußerten anders lautenden Willen der Kinder bestimmt, da keine schwerwiegenden Kindeswohlinteressen entgegenstünden und die Sorgerechtsentscheidung an dem gewöhnlichen Aufenthaltsort der Kinder zu treffen sei.

Weiterführende Informationen können Sie hier in diesem Artikel finden.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Beratung wünschen, stehen Ihnen die Fachanwältinnen für das Familienrecht Frau N. Nicolaisen und Frau I. von Behr gern zur Verfügung.

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