Thema:Familienrecht – Unterhaltsreform
Die Unterhaltsreform von 2008 hat in der Praxis gezeigt, dass hier Gesetzgebung und gesellschaftliche Realität mitnichten konform gehen. Diese Diskrepanz hat der Bundestag im Dezember 2012 nun zum Anlass eines Gesetzesänderungsbeschlusses genommen, nach dem, neben den ehebedingten Nachteilen, auch die Ehedauer als Billigkeitskriterium für Begrenzungs- und Befristungsfragen heranzuziehen sind.
Noch weiterführende Informationen können Sie in diesem Artikel aus dem Tagesspiegel finden.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Fachanwältinnen für Familienrecht Frau Irene von Behr und Frau Nadja Nicolaisen gern zur Verfügung.