Die Kanzlei am Markt aus Hamburg Nord mit Schwerpunkt Familienrecht informiert über eine Entscheidung das BGH zum Thema Betreuungsunterhalt (AZ: XII ZR 65/10):
Der Unterhalt ist die Scheidungsfolge, um die am heftigsten gekämpft wird.
Seit dem Jahr 2008 ist die Situation für Mütter nach Trennung und Scheidung schwieriger geworden: Bereits mit dem 3. Geburtstag des jüngsten Kindes wird ihnen im Prinzip eine Berufstätigkeit zugemutet und ihr eigenes Recht auf Unterhalt eingeschränkt.
Die anfängliche Härte des Gesetzes und mancher Gerichte wird jetzt wohl allmählich gemildert, so hat der Bundesgerichtshof in diesem Jahr entschieden, dass eine Mutter, die 3 Kinder betreut, auch wenn die schon größer sind, nur in Teilzeit arbeiten muss und weiterhin ergänzend Unterhalt bekommen kann.
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