Die Kanzlei am Markt aus Hamburg Nord mit dem Schwerpunkt Familienrecht informiert:
Sicher ist es nicht mehr zeitgemäß, die Ehe als eine lebenslange Versorgungsgarantie zu betrachten, aber mitunter ist es doch äußerst ungerecht, die geschiedene Ehefrau auf ihre sog. Eigenverantwortung zu verweisen, nachdem sie in einer langen Ehe die Kinder großgezogen, den Haushalt versorgt und dem Gatten den Rücken freigehalten hat.
Unter Fachjuristen und jetzt auch von der Bayerischen Justizministerin wird mehr und mehr eine Veränderung des seit 2008 geltenden neuen Unterhaltsrechts gefordert, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden.
Hier ein Artikel zu dem Thema.