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Die Kanzlei am Markt aus Hamburg Nord mit Schwerpunkt Familienrecht informiert über eine Entscheidung des OLG Brandenburg aus dem April 2012:

Seit Anfang 2008 gibt es bekanntlich das neue Unterhaltsrecht: Nach einer Scheidung sollen beide Ehepartner für sich selbst verantwortlich sein – es gibt (in aller Regel trifft es die Frau) nach einer Scheidung entweder gar keinen Unterhalt mehr oder nur für eine begrenzte Zeit, eventuell sogar dann, wenn die Ehe länger als 20 Jahre gedauert hat. Entscheidend ist der Einzelfall und ob sog. „ehebedingte Nachteile“ festgestellt werden können, wenn z.B. die Frau wegen der Ehe und der gemeinsamen Kinder ihren Beruf aufgegeben hat.

Das OLG Brandenburg hat immerhin kürzlich einer Frau, deren Ehe nach 30 Jahren geschieden wurde, einen lebenslangen Unterhalt zugebilligt (OLG Brandenburg 10 UF 253/11).

Für weitere Fragen stehen die Rechtsanwältinnen Frau v. Behr und Frau N. Nicolaisen gern zur Verfügung.

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