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Die Kanzlei am Markt mit Schwerpunkt Familienrecht informiert über das gemeinsame Sorgerecht bei unverheirateten Eltern:

Die jetzige gesetzliche Regelung, wonach bei nichtverheirateten Eltern die elterliche Sorge automatisch bei der Mutter liegt, soweit keine ausdrückliche andere Regelung getroffen worden ist, ist durch die wegweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Jahre 2009 und der daraufhin ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wegen der damit verbundenen Diskriminierung der Väter im Jahre 2010 für nicht haltbar erklärt worden.

Obwohl das Justizminsiterium erklärt hatte, bis Mitte 2011 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen, ist bis heute noch nichts geschehen.

Die derzeitige Rechtsprechung legt im Falle von Sorgerechtsanträgen lediger Väter das Kindeswohl für seine Beurteilung zu Grunde: Das ist nur gewahrt, wenn die Eltern eine Kommunikationsebene hinsichtlich der Belange ihres Kindes finden. Lehnt die Kindesmutter ein gemeinsames Sorgerecht strikt ab, dürfte es an der genannten Voraussetzung jedoch regelmäßig fehlen.

Sollten hierzu noch Fragen oder Unklarheiten bestehen, können Sie sich gern an die Kanzlei am Markt (Schwerpunkt Familienrecht – Erbrecht) mit den Rechtsanwältinnen Frau I. von Behr und Frau N. Nicolaisen wenden.

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