In Blog

Die Kanzlei am Markt aus Hamburg Wellingsbüttel informiert aus dem Familienrecht:

„Elternunterhalt – Muss Luxusunterkunft bezahlt werden?“

Nicht nur gegenüber Kindern oder Ehegatten stellt sich in der familienrechtlichen Praxis oft die Frage nach Unterhaltsverpflichtungen, sondern zunehmend auch im Verhältnis der Kinder gegenüber ihren Eltern. Können die nämlich ihren Unterhalt nicht mehr selbst aufbringen, so tritt zunächst das Sozialamt ein, wendet sich sodann jedoch an die Kinder der Bedürftigen um zu ermitteln, ob diese unterhaltspflichtig sind. Hohe finanzielle Belastungen können insbesondere dann anfallen, wenn die Eltern sich in einem Pflegeheim befinden und die Unterbringung dort mit einem hohen Kostenaufwand verbunden ist. Es kann sich dann die Frage stellen, ob die Betreuung in der jeweiligen Einrichtung angemessen ist oder ob gegebenenfalls eine günstigere Alternative gewählt werden müsste. Der BGH hatte sich jüngst mit einem derartigen Fall zu befassen und befunden, dass nicht von vornherein auf die billigste Möglichkeit zu verweisen sei. Vielmehr müsse betrachtet werden, ob mehrere Alternativen im niedrigeren Preissegment vorhanden sind und in diesem Rahmen dann eine Wahlmöglichkeit belassen bleiben ( vgl. BGH Entscheidung vom 07.10.2015, AZ XII ZB 26/15).

 

Die Kosten für ein Pfle­geheim variieren regional erheblich. Das wird praktisch bedeut­sam für Kinder, die ans Sozial­amt Unterhalt für einen pflegbedürftigen Eltern­teil zahlen müssen. Kann ein Kind die eigene Unter­halts­zahlungen kürzen, weil ein Eltern­teil nicht im billigsten Pfle­geheim vor Ort lebt? Mit dieser Frage hat sich der Bundes­gerichts­hof vor einigen Monaten beschäftigt. test.de erläutert das Urteil.

Der Artikel kann hier weiter gelesen werden.

 

Die Fachanwälte für Familienrecht Frau Irene von Behr und Frau Nadja Nicolaisen stehen Ihnen gern für weitere Fragen und Informationen zur Verfügung.

Tippen Sie Ihre Suche in die Textbox und starten Sie die Suche mit der Eingabetaste