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Bei Trennung der Eltern gibt es oftmals Streit über Art und Umfang der Kontakte zum Kind. Hierbei gibt das Gesetz vor, dass Maßstab für Regelungen in dieser Situation das Kindeswohl ist. Problematisch ist jedoch, wie dieses zu definieren ist.

Die Universität Tübingen untersucht jetzt in einer Studie u.a., inwieweit die Trennung der Eltern zu einer Eltern-Kind-Entfremdung bzw. einem Sorgerechtsmissbrauch führen können. Die erste Datenerhebung liegt mit der Kimiss-Studie 2012 nun vor.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder Beratung wünschen stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen Frau Irene von Behr und Frau Nadja Nicolaisen aus der Kanzlei am Markt (Schwerpunkt Familienrecht) in Hamburg Nord gern zur Verfügung.

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