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Am 11.01.2012 wurde auf SR 3 folgende Sendung unter der Rubrik „Hörerthema“ ausgestrahlt. Ein interessanter Beitrag, denn für Menschen mit Behinderungen gelten besondere Regeln im Erbrecht. Die Redakteurin Karin Mayer beschreibt einen Fall in ihrem Beitrag. Im Gegensatz zu dem in der Sendung beschriebenen Fall, werden Sie in der Kanzlei am Markt in Wellingsbüttel gut informiert und beraten.

Hier können sie den Beitrag vom SR 3, der am 11.01. 2012 gesendet wurde, nochmals hören: Erbrecht für Behinderte

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