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Die Kanzlei am Markt aus Hamburg informiert über eine Entscheidung aus dem Erbrecht: Gemeinschaftliches Testament:

Für die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments ist es ausreichend, wenn dieses zunächst durch einen Ehepartner aufgesetzt wird und der andere später – möglich ist hier durchaus ein Zeitraum von mehreren Jahren – durch schriftliche Erklärung beitritt. Eine entsprechende Entscheidung hat jetzt das OLG München getroffen (AZ 31 Wx 249/10).

Hier zur ausführlichen Begründung: Gemeinschaftliches Testament – Partner kann später beitreten

Sollten Sie noch Fragen zum Thema „Gemeinschaftliches Testament“ haben, können Sie sich an die Rechtsanwältinnen Frau Irene von Behr oder Frau Nadja Nicolaisen aus der Kanzlei am Markt in Hamburg wenden.

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