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Eine Situation, die in heutiger Zeit gar nicht so selten ist und auch in der Kanzlei am Markt in Hamburg vorkommt. Nach einigen Jahren stellt sich heraus, dass das Töchterchen gar nicht vom Ehemann stammt, sondern aus einer außerehelichen Beziehung der Mutter. Mit Hilfe eines Gutachtens ist das geklärt. Aber wer ist der leibliche Vater des Kindes? Muss die Mutter ihn nennen oder kann sie sich auf ihre Intimsphäre berufen? Es geht dabei nicht nur um Klarheit, sondern auch manchmal um viel Geld, wenn der Ehemann („Scheinvater“) vielleicht jahrelang für den Unterhalt aufgekommen ist und das nun gern erstattet haben würde. Die Rechtsanwältinnen Irene v. Behr und Nadja Nicolaisen aus Hamburg mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht stehen Ihnen für die Beantwortung dieser Fragen gern zur Verfügung.

Der Bundesgerichtshof stärkt jetzt die Rechte des Scheinvaters. Hier geht es zu einem weiterführenden Artikel aus der Legal Tribune.

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