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Die Kanzlei am Markt aus Hamburg Nord mit u.a. dem Schwerpunkt Familienrecht informiert über die Auswirkungen eines BGH Urteils aus dem Januar 2012 im Falle einer Scheidung:

Auch wenn sich die Ehepartner in einem Ehevertrag auf eine lebenslange Unterhaltszahlung geeinigt haben, gibt es im Falle der Scheidung die Möglichkeit der Überprüfung über die sogenannte „Störung der Geschäftsgrundlage“, sofern nach Abschluss des Ehevertrages eine Änderung der Rechtslage eingetreten ist.

Hierdurch kann eventuell nachträglich eine Befristung bewirkt werden (vgl. BGH – Urteil v. 25. Januar 2012, XII ZR 139/09).

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an die Kanzlei am Markt in Hamburg Wellingsbüttel.

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