Wenn der Nachlass nicht ausreicht, die Verbindlichkeiten des Erblassers und die Kosten im Zusammenhang mit seinem Versterben zu begleichen, spricht man von Überschuldung. Falls der Erbe das Erbe nicht ausschlagen will, hat er bestimmte Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass er für die Schulden nicht mit seinem eigenen Vermögen haftet.

Tippen Sie Ihre Suche in die Textbox und starten Sie die Suche mit der Eingabetaste