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Aus dem Familienrecht informiert die Kanzlei am Markt aus Hamburg Wellingsbüttel: 

„Was passiert mit den Kindern, wenn die Eltern sterben?“

Immer wieder wird man darauf hingewiesen, dass man Verfügungen auf den Todesfall treffen sollte – gemeint ist die Errichtung von Testamenten oder Erbverträgen. Allerdings steht hierbei zumeist die Regelung finanzieller Angelegenheiten im Fokus – wer wird Erbe, wer bekommt das Haus, die Wohnung, die Bilder, das Barvermögen – wie soll die Verteilung aussehen. Oft übersehen wird jedoch, dass bei Vorhandensein minderjähriger Kinder unbedingt Regelungen getroffen werden sollten, was mit ihnen im Todesfall der Eltern geschehen soll. Im Versterbensfalle eines Elternteils bei gemeinsamen Sorgerecht und Zusammenleben ergeben sich zumeist keine Probleme – die Kinder verbleiben beim überlebenden Elternteil. Auch wenn die Eltern nicht zusammenleben und lediglich dem verstorbenen Elternteil die alleinige elterliche Sorge zugestanden hatte, kommen die Kinder regelmäßig zu dem überlebenden Elternteil, wenn nicht Kindeswohlinteressen dagegen sprechen. Für den Fall des Versterbens beider Eltern sollte jedoch rechtzeitig zuvor eine Sorgerechtsverfügung durch die Eltern gefertigt werden in der bestimmt wird, wer die Kinder im Fall ihres Todes in Obhut nehmen soll. Dieses sollte aber auch unbedingt mit der ausgewählten Person besprochen werden. Die Entscheidung, wer sodann die Vormundschaft für die Kinder erhält, wird zwar auch in diesem Fall vom Familiengericht getroffen – dieses ist jedoch bei Vorhandensein einer Sorgerechtsverfügung an diese gebunden, wenn nicht gravierende Gründe gegen die Übertragung der Vormundschaft auf die von den Eltern bestimmte Person sprechen. Wenn eine derartige Verfügung nicht gegeben ist, kann nicht darauf vertraut werden, dass automatisch Paten, Großeltern oder sonstige nahe Verwandte automatisch zum Vermund bestellt werden, auch wenn sie sich hierum bemühen.

Sollten Sie noch Fragen haben oder mehr Informationen benötigen, stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen Frau Irene von Behr und Frau Nadja Nicolaisen aus Hamburg – Wellingsbüttel gern zur Verfügung.

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