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Die Kanzlei am Markt aus Hamburg Nord mit Schwerpunkt Familienrecht informiert über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Unterhaltszahlungen:

Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht mehrere erstinstanzliche Entscheidungen aufgehoben, weil diese nur unzureichend die individuellen Situationen der unterhaltsverpflichteten Väter berücksichtigt hätten.

So müssten z.B. im Einzelfall körperliche Behinderungen oder auch der Umstand unzulänglichr Sprachkenntnis besonders berücksichtigt werden. Hieraus resultiere zwar nicht ohne Weiteres ein Fortfall der Unterhaltsverpflichtung, jedoch sei in derartigen Fällen insbesondere deren Maß zu prüfen.

Die Rechtsanwältinnen Irene v. Behr und Nadja Nicolaisen stehen für derartige Fragen oder andere klärungsbedürftige familienrechtliche Situationen gerne zur Verfügung.

Hier geht es zu einem Artikel zu diesem Thema.

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