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Die Kanzlei am Markt informiert über eine Entscheidung des BGH aus dem Familienrecht: Versorgungsausgleich

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann eine infolge des Versorgungsausgleiches gekürzte Rente nach dem Tod des begünstigten Ex-Ehegatten angepasst und somit wieder erhöht werden.

„Die Durchführung des Versorgungsausgleiches im Ehescheidungsverfahren führt nicht selten zu erheblichen Kürzungen der Rentenansprüche eines Ehepartners. Für den Fall eines frühen Todes des Begünstigten sieht das Gesetz unter engen Voraussetzungen eine Wiederaufstockung der Rentenansprüche des geschiedenen überlebenden Ehegatten vor…“

Weiterführende Informationen können hier nachgelesen werden.

Generell gelte diese Regelung jedoch nur für die Regelversicherungssysteme und nicht für bestehende Zusatzversorgungen. Dieses sei auch geboten, weil letztere dem Versicherungsprinzip und nicht dem Rentenprinzip entstammen, wie der BGH jüngst entschieden hat
(BGH, Beschluss v. 06.03.2013, XII ZB 271,11).

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