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Die Kanzlei am Markt aus Hamburg Poppenbüttel (Forum_Alstertal) informiert:
„Pflegebedürftigkeit der Eltern – wer zahlt?“

Die Lebenserwartung der Menschen steigt stetig und damit die Frage, wer im Falle der Pflegebedürftigkeit finanziell heranzuziehen ist, wenn der Betroffene die Kosten nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann. In erster Linie wird dann seitens des Sozialhilfeträgers die
wirtschaftliche Situation der Kinder geprüft, die insofern auch eine Auskunftspflicht trifft.

Die Berücksichtigungsfähigkeit der einzusetzenden finanziellen Mittel sind jedoch penibel zu prüfen. Beim sog. Elternunterhalt gelten andere Kriterien als beim Kindesunterhalt, bei dem das Verantwortungsprinzip für die nächste Generation sich in weitaus größeren Einschränkungen die eigene Lebensstellung betreffend niederschlägt, als dieses in Bezug auf die Versorgung der Vorgängergeneration erfolgt. Beim Elternunterhalt gilt vielmehr das Prinzip der „Lebensstandardgarantie“

In einem Artikel des Weser-Kurier wird diese Thema auch behandelt. Sie können den Artikel hier nachlesen.

Für weitere Nachfragen oder Informationen stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen Frau Irene von Behr und Frau Nadja Nicolaisen gern zur Verfügung.

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