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Die Kanzlei am Markt (jetzt im Forum Alstertal) informiert über eine Entscheidung aus dem Familienrecht

Sofern bei Sozialleistungsbezug die Leistungsunfähigkeit nicht nachgewiesen wird, ist ein Unterhaltsanspruch unter Zugrundelegung eines fiktiven Vollerwerbseinkommens zu ermitteln und nicht unter Zugrundelegung eines fiktiven Nebenerwerbseinkommens, wie jüngst das OLG Hamm am Beispiel eines arbeitslosen Hilfskochs entschieden hat (OLG Hamm, Beschluss vom 06.01.2014, AZ 3 UF 192/13).

…Ist ein unterhaltspflichtiger Elternteil arbeitslos, muss er nachweisen, dass er sich hinlänglich um eine Arbeitsstelle bemüht hat. Kann er dies nicht, wird zur Beurteilung seiner Leistungsfähigkeit ein fiktives Einkommen festgelegt. Zugrunde gelegt werden muss dabei ein fiktives Vollerwerbseinkommen, kein fiktives Nebenerwerbseinkommen…

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