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Aus dem Familienrecht informiert die Kanzlei am Markt aus Hamburg – Wellingsbüttel:

„Volljährigenunterhalt – Wahlmöglichkeit des Kindes?“

Nicht nur im Falle von Trennung und Scheidung von Eheleuten sind generell viele finanzielle Fragen zu klären. Auch bei Eintritt der Volljährigkeit ändern sich die unterhaltsrechtlichen Voruassetzungen. Während im Falle minderjähriger Kinder die gesetzliche Regelung bei getrennt lebenden Eltern zumeist so aussieht, dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seiner Unterhaltsplficht durch Pflege und Erziehung nachkommt, während der andere Elternteil barunterhaltsplfichtig ist, tritt ab Volljährigkeit eine Änderung der rechtlichen Voraussetzungen ein: Da das volljährige Kind keiner Betreuung mehr bedarf, werden mit Eintritt der Volljährigkeit beide Eltern im Verhältnis ihrer Einkommen und unter Berücksichtigung beiderseitiger Selbstbehalte quotal barunterhaltspflichtig.

Der Unterhalt ist nach § 1612 Abs.1 BGB in einer Geldrente zu gewähren. Allerdings können die Unterhaltsverpflichteten unter bestimmten Voraussetzungen, unabhängig davon, ob sie getrennt leben oder nicht, auch verlangen, dass sie ihre Unterhaltsgewährung in anderer Form, wie zum Beispiel Gewährung von Kost und Logis erbringen. Dabei ist jedoch auf die Belange des unterhaltsberechtigten Kindes die gebotene Rücksicht zu nehmen. Wie zum Beispiel das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden hat, trete dabei jedoch dessen Recht auf freie Selbstbestimmung hinter dem elterlichen Bestimmungsrecht regelmäßig zurück, da die Beachtung der finanziellen Interessen der Kindeseltern Vorrang genieße. Leiste das volljährige Kind dem wirksam ausgeübten Bestimmungsrecht keine Folge, verliere es seinen Unterhaltsanspruch (vgl. OLG Brandenburg, Urteil v. 18.10.2007, 9 WF 288/07; im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.01.2015, 2 UF 276/14). Unzumutbar sei der Natuarlunterhalt dagegen, wenn es auf Grund des Verhaltens der Eltern zu einer schwerwiegenden Störung des Vertrauenverhältnisses komme.

Für weitere  Fragen aus dem Familienrecht  Ihnen die Rechtsanwältinnen Frau Irene von Behr und Frau Nadja Nicolaisen gern zur Verfügung.

Mehr Informationen zu diesem Themenbereich aus dem Familienrecht können hier nachgelesen werden.

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